Mängelmanagement – Lösungen am Bau
Nicht selten entsteht ein Streitpunkt bei der Abnahme, ob ein Mangel vorliegt, ob dieser hinnehmbar und eine Mängelbeseitigung zumutbar ist. Es gilt hier gegenseitiges Verständnis für alle beteiligten Seiten aufzubringen. Als Projektmanager, Baubegleitung, Bauherrenvertreter, Claimmanager, qualitätssichernde Baubegleitung, Baugutachter und Bausachverständiger in Ravensburg, Biberach, Ulm, Stuttgart, Wangen im Allgäu, München, Friedrichshafen, Bodenseekreis, Konstanz und Lindau tätig.
Wichtige Schritte bei der Behebung von Baumängeln
Während der Abnahme:
Die Abnahme ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Bearbeitung von Mängeln. Hier werden die Mängellisten üblicherweise durch die von der Bauherrenseite bevollmächtigten Vertreter (z.B. Projektleiter, Gutachter, usw.) im Beisein des Generalunternehmers erstellt. Jeder Nachunternehmer ist bestrebt, dass sein Werk abgenommen wird. Es besteht also mit hoher Wahrscheinlichkeit Chance, dass die Mängel aus der Abnahme zeitnah beseitigt werden.
Während der Gewährleistung:
Eine Gewährleistung muss begleitet und überwacht werden. Dies übernehmen die Abteilungen Qualitätssicherung und Kundenservice. Das heißt, dass die zuständigen Oberbauleitungsbereiche nach der Abnahme und der Beseitigung der Abnahmemängel die Bauvorhaben mit der Durchführung eines Baustellengespräches an die zuständigen Abteilungen übergeben. In dieser Übergabe sind die essentiellen Informationen des Bauvorhabens und die Dokumentation der Übergabe enthalten. Auch in der Bauphase führt der Mitarbeiter, der für die Betreuung der Gewährleistung zuständig ist, die niederlassungsinternen Qualitätssicherungsbegehungen durch.
Ziele des Mängelmanagements am Bau
Die Erfahrung zeigt, dass bei der Behebung von Mängeln die beste Lösung meist ein für alle Seiten akzeptabler Kompromiss ist. Auch wenn dadurch Minderungen aus der Mängeldiskussion an der Schlussrechnung die Folge sind.
Mit der Größe eines Bauvorhabens steigen auch die Anforderungen an das Mängelmanagement.
Dies hat einen stetigen Anstieg der zu berücksichtigenden Faktoren, die für einen nachhaltigen Umgang mit Mängeln und den daraus resultierenden Schäden zu beachten sind, zur Folge.
Weil Bauvorhaben immer technisierter und komplexer werden, spiegelt sich das auch in den wachsenden Anforderungen an das Mängelmanagement wider.
Hier ist es unbedingt empfehlenswert die Zusammenarbeit mit einem sehr erfahrenen und vor allem unabhängigen Partner zu suchen.
Nutzen Sie die langjährige und umfassende Erfahrung unserer Experten im Facility und Gewährleistungsmanagement für Ihren Profit.
Unsere unabhängigen Sachverständigen verhelfen Ihnen durch Ihre Unterstützung zum Überblick über den Stand Ihrer Bauprojekte. Dies ermöglicht Ihnen eine frühzeitige Aufdeckung von möglichen Abweichungen an Ihrem Projekt. Erfahren Sie mehr.
Der Bauunternehmer ist verpflichtet auf vorhandene Mängel zu reagieren, wenn der Hausverwalter dem Bauträger diese innerhalb der Verjährungsfrist in einer Mängelrüge gemeldet hat.
Es gilt als sogenannte Verhandlungsaufnahme, wenn die Prüfung der Schäden am Haus durch das Unternehmen und eine Verhandlung über eventuelle Mängelansprüche oder gerichtliche Schritte eingeleitet wurden. Dies hemmt die Verjährungsfrist.