Erstellung von Gutachten

 

Gutachten der verschiedenen Fachgebiete werden für Untersuchungen und zwecks beratendenden oder betreuenden Tätigkeiten von Gerichten, der Industrie, von Versicherungen wie auch von Privatpersonen benötigt und beauftragt. Die Unterscheidung besteht in dem Auftragsgegenstand und dem Auftraggeber. Das gemeinsame Ziel aller Gutachten ist die prüfbare Erledigung der Aufgabe und deren zugehöriger Fragestellung in schriftlicher Form. Als Projektmanager, Baubegleitung, Bauherrenvertreter, Claimmanager, qualitätssichernde Baubegleitung, Baugutachter und Bausachverständiger in Ravensburg, Biberach, Ulm, Stuttgart, Wangen im Allgäu, München, Friedrichshafen, Bodenseekreis, Konstanz und Lindau tätig.

Verschiedene Arten von Gutachten


  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten & allgemeine Gutachten
  • Obergutachten
  • Behördengutachten
  • Schiedsgutachten
 

Das Gerichtsgutachten

 
Für Gerichtsgutachten, die direkt vom Gericht in Auftrag gegeben werden, gelten die schärfsten Einschränkungen. Um die hohe gerichtliche Qualifikation in Schrift und Form zu gewährleisten, werden nur etablierte Sachverständige beauftragt – sofern die Streitfrage ihrem anerkannten Fachgebiet obliegt.

Allgemeine Gutachten und Privatgutachten

 
Bei einem Privatgutachten handelt es sich allgemein um alle Gutachten, die nicht von Gerichten in Auftrag gegeben werden. Fachspezifisch sollte sich ein Privatgutachten nicht von einem Gerichtsgutachten unterscheiden. Doch, weil im Grunde genommen jede beliebige Person zu jedem beliebigen Thema ein Gutachten erstellen darf, ist es für den Auftraggeber umso wichtiger, eine sorgfältige Auswahl und Einschätzung des Bauexperten zu treffen.
Generell erstellen wir zu allen Themen des Bauwesens fundierte Privatgutachten oder allgemeine Gutachten. Doch prüfen wir vor jeder Durchführung genau, ob Sachverhalt und Fragestellungen unserem qualifizierten Fachgebiet entsprechen und der Gutachterauftrag entsprechend professionell abgedeckt und ausgeführt werden kann.

Zielsetzung der Gutachtenerstattung

  • Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden
  • Schadensfeststellung
  • Schadensbewertung
  • Schadensdokumentation
  • Schadenshergangsanalysen
  • Zeit- und Restwertermittlung
Bei einer Leistungspflicht des Versicherers können vom Sachverständigen Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten sowie des möglichen Minderwertes beantwortet werden. Weiterhin kann die Veranlassung der Schadensbeseitigung und deren Überwachung beauftragt werden.
Es können auch Gegengutachten durch den Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden. Diese sollen mögliche Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche Ansichten über die Schadenhöhe fachlich darlegen. Im Falle der Notwendigkeit eines solchen Gutachtens müssen die Versicherungsgesellschaften in der Regel auch die Kosten des Gutachtens tragen.
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Voraussetzungen bei der Gutachtenerstellung

 
 
 
 

Verhaltenskodex und Ethik