Begleitung bei der Bauabnahme
Damit Fehler oder Mängel gefunden werden, bevor diese unter Putz oder Anderem unentdeckt bleiben, ist die Inaugenscheinnahme und Kontrolle durch einen Experten für Sie als Auftraggeber von großem Vorteil. Wir von QualiKonzept greifen auf über 30 Jahre Erfahrung im Bauwesen zurück, von denen Sie als Bauherr – egal ob Privatperson, Investor oder Stiftung –, als Architekt, Generalunternehmer oder Handwerksbetrieb langfristig profitieren werden. Denn die Bauabnahme ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Bearbeitung von Mängeln. Als Projektmanager, Baubegleitung, Bauherrenvertreter, Claimmanager, qualitätssichernde Baubegleitung, Baugutachter und Bausachverständiger in Ravensburg, Biberach, Ulm, Stuttgart, Wangen im Allgäu, München, Friedrichshafen, Bodenseekreis, Konstanz und Lindau tätig.
Leistungen rund um die Abnahme am Bau
Bei der Bauabnahme
Bei der Bauabnahme selbst begleiten wir als Bauherrenvertreter oder Sachverständiger den Architekten bzw. Handwerker. Dabei werden die Mängellisten durch die vom Bauherren bevollmächtigten Vertreter (Projektleiter, Bauherrenvertreter oder Gutachter) im Beisein des Generalunternehmers erstellt. Die Mängelabarbeitung erfolgt über Protokolle. Diese sichern die Effektivität und gewährleisten, dass die Protokolle schnell und unkompliziert ergänzt und an die ausführenden Nachunternehmer/Firmen unter Fristsetzung zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden können.
Während der Gewährleistung
Nach der Vorabnahme muss die Gewährleistung begleitet und überwacht werden. In der Bauherrenvertretung gehört das zu unserem Aufgabenbereich. Sie kann aber auch als einzelne Sachverständigerleistung im Handwerk beauftragt werden. Die zuständigen Oberbauleitungsbereiche übergeben nach der Abnahme und der Beseitigung der Abnahmemängel die Bauvorhaben mit der Durchführung eines Baustellengespräches an die zuständigen Abteilungen. In dieser Übergabe sind die essentiellen Informationen des Bauvorhabens und die Dokumentation der Übergabe enthalten.
Die Endabnahme
Nachdem in der Bauphase ein Mitarbeiter, der für die Betreuung der Gewährleistung zuständig ist, die niederlassungsinternen Qualitätssicherungsbegehungen durchgeführt hat, erfolgt die Endabnahme.
Jeder Nachunternehmer ist bestrebt, dass sein Werk abgenommen wird. So besteht eine gute Chance für den Bauherren oder Generalunternehmer, dass die Mängel aus der Abnahme zeitnah beseitigt werden.
„Die Gebäudehülle stellt einen entscheidenden Bestandteil der Qualität ihres Gebäudes dar.“
Renato Mezzelani, Sachverständiger im Bauwesen
Achtung Gewährleistungsfalle
Vergessen Sie nicht, sich den Nachweis einer Haftpflichtversicherung und Bürgschaft für das Verschulden von Fehlern vorlegen zu lassen !