Wissen rund um das Bau- und Sachverständigenwesen

 

Wer gut informatiert ist, kann effektiver und besser Entscheidungen treffen. Wir geben Ihnen nachfolgend einige Informationen, Tipps und Wissen zu verschiedenen Begriffen aus unserem Tätigkeitsschwerpunkt „Real Estate Controlling“ – der Bauherrenvertretung und dem Sachverständigenwesen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihren Fragen rund um den Bau, zu Themen wie Gutachtenerstellung, Mängelmanagement oder Qualitätssicherung. Wir sind Ihr baubegleitender Experte und Ratgeber in Oberschwaben, im Kreis Konstanz und Lindau.

 
 

verschiedene Arten von Gutachen

Gerichtsgutachten
Der gerichtliche Sachverständige, wird im gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Auftrag tätig. Gerichte beauftragen vornehmend qualifizierte Gutachter. Bei Gerichtgutachten ist der Sachverständige strikt an den Beweisbeschluss gebunden. Die gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Bestellung entfällt automatisch mit der Erledigung des einzelnen Gutachterauftrages.
Obergutachten
Obergutachten sind eine Sonderform des Gerichtsgutachtens. Liegen bereits mehrere noch nicht überzeugende Gerichtsgutachten vor, so hat der Obergutachter eine möglichst abschliessende Stellungnahme abzugeben.
Behördengutachten
Die Behörden sind verpflichtet, von Amts wegen den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu ermitteln und Sachverständige zu vernehmen oder schriftliche Äusserungen von Sachverständigen einzuholen.
Privatgutachten
Nach rechtlicher vertraglicher Grundlage im Auftrag seines Auftraggebers. Die Ausführung privater Sachverständigentätigkeit unterscheidet sich von der Tätigkeit für Gerichte und Behörden fallweise durch den Inhalt. Besondere Unterscheidungen werden durch die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, die unterschiedliche Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen und die unterschiedlichen Zweckbestimmungen festgesetzt. Privatgutachten sind kein Beweismittel, es sei denn beide Parteien stimmen dem zu. Privatgutachten gelten vielmehr als Parteivortrag. Andererseits ist ein von der Partei vorgelegtes Privatgutachten ein qualifizierter Parteivortrag, der vom Gericht entsprechend beachtet, zur Kenntnis genommen, ernsthaft erwogen und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden muss.
Versicherungsgutachten
Hierbei handelt es sich um eine Form des Privatgutachtens. Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung oder von Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe herangezogen.
Schiedsgutachten
Die Streitschlichtung durch Schiedsgutachten gehört zum privaten Bereich der Sachverständigentätigkeit und beruht auf einen Vertrag zwischen den streitenden Parteien. Das Schiedsgutachten soll beide Parteien überzeugen, eine Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen über bestimmte Umstände oder Tatsachen nicht nur zu entscheiden, sondern beizulegen.
 
 

Begriffe aus dem Real Estate Controlling

Bau- und Immobilienberatung
Mit unserer Bau- und Immobilienberatung können sich Kunden vor unangenehmen Überraschungen, die nach dem Kauf einer Immobilie auftreten können, weitgehend schützen. Wir begleiten Sie bei Besichtigungsterminen, bei denen wir Ihnen Risiken und Gegenwert aufzeigen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch beratend beim Kauf der Immobilie bis hin zum Notartermin.
Bauherrenvertretung
Wie die Bezeichnung „Bauherrenvertretung“ schon vermuten lässt, vertreten wir Sie auf der Baustelle und nehmen in Ihrem Auftrag Termine wahr. Damit Sie über alle Vorgänge und Geschehnisse genau im Bilde sind, bekommen Sie regelmäßig Zusammenfassungen und wichtige Entscheidungsinformationen von uns übermittelt.
Bauschäden
In Deutschland entstehen jedes Jahr Bauschäden in beträchtlicher Höhe, die sich mit der richtigen Planung oder Ausführung hätten leicht vermeiden lassen. Ca. 80 % dieser Schäden zeigen sich bereits in den ersten 5 Jahren nach Fertigstellung. Wir verhindern, dass solche Bauschäden überhaupt entstehen oder helfen Ihnen nach Aufkommen solcher Schäden, diese zu ermitteln und sach- und fachgerecht zu beheben – bei Bedarf auch mit der Erstellung eines Gutachtens.
Beratungsmandate
Wir beraten Sie bei der Planung und Ausführung auf verschiedenen Gebieten des Bauwesens. Vor allem bei der heutigen modernen Architektur ist es notwendig, die Ausführungspraxis genau zu planen.
Beton
Beton galt lange als der „wartungsfreie“ Baustoff des 20. Jahrhunderts. Um Geld einszuparen oder aus anderen Gründen wird er heute leider oft mit zu wenig Zement, zu viel Wasser und zu geringer Betonüberdeckung hergestellt. Das führt – früher oder später – zu erheblichen Schäden. In einem solchen Fall ist eine Schadensanalyse die Voraussetzung für die technisch richtige und wirtschaftliche Instandsetzung. Wir helfen Ihnen dabei, wenn notwendig auch mit der Erstellung eines Gutachtens.
Controlling und Abnahme
Um Schwachstellen vorzubeugen und Schäden zu vermeiden, die unter Umständen erst im Laufe der Zeit entstehen würden, sichern wir unsere Qualiät per Protokoll und, wo notwendig, auch per Messungen.
Denkmalpflege
Denkmalpflege ist ein besondere Aufgabe, bei der es wichtige Aspekte zu berücksichtigen gibt. Zum Beispiel ist es bei der Altbausanierung und in der Denkmalpflege mit einem x-beliebigen Anstrich, der die alte Farbe nur übertüncht, nicht getan. Wenn man die Probleme des Untergrundes – wie Feuchtigkeit, Salze, Krustenbildung, Mikroorganismenbefall etc. – ignoriert oder nicht (er-)kennt, führt dies zu einer fehlerhaften Behandlung, die schnell Folgeschäden mit sich bringen kann. Wir beraten Sie mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung, die richtige Maßnahme für Ihr Objekt zu ergreifen. Sollten bei Ihnen Unstimmigkeiten bei bereits durchgeführten Arbeiten auftreten, helfen wir Ihnen auch gerne mit der Erstellung eines Gutachtens weiter.
Fachbauleitung und Baubegleitung aller Art
„Viele Köche verderben den Brei“, diese Erkenntnis ist auch auf manche Baustellen-Situation, auf der verschiedene Gewerke erst einmal unabhängig voneinander zusammentreffen, anzuwenden. Deshalb begleiten wir diese bei der Ausführung, weil nur ein top-koordinierter Baustellenablauf Ihnen dabei helfen kann, Kosten zu sparen, Fehler und Arbeitsunterbrüche zu vermeiden.
Fachfirmenberatung
Welcher Spezialist ist für welche Aufgabe zuständig? Bei einer Fachfirmenberatung beratschlagen wir Sie zur korrekten Ausführung anstehender Maßnahmen und begleiten Sie bei der Bauführung. Wir kontrollieren, welche Ihrer Wünsche und welche Anforderungen machbar sind, um sie vor Schäden und unnötigen Kosten zu schützen.
Fassade-Schulungen
Qualitätsstandards bereits bei der Kontrolle der Arbeiten zu sichern, wird durch das Erstellen von Arbeitshilfen, wie Kontrollblättern und Checklisten für die örtliche Bauleitung ermöglicht. Eine wesentliche Verbesserung der Qualität des Bauwerks, wird mit Hilfe der Erfahrung des Sachverständigen kombiniert mit dem spezifischen Fachwissen der Projektbeteiligten, erreicht. Insbesondere empfohlen bei schadensträchtigen oder Grossprojekten. Deshalb entschied ich mich, als zertifizierter und geprüfter Sachverständiger und als praxisorientierter Gipser- und Stuckateurmeister mit langjähriger Erfahrung, diesen Bereich anzubieten.
Fassadenspezialist
Bei Mittel- und Großprojekten ist die baubegleitende Qualitätsüberwachung oder auch baubegleitende Qualitätssicherung genannt, mittlerweile ein fester Bestandteil des Projektcontrollings bzw. der Projektsteuerung. Ihre Bedeutung nimmt aber auch bei kleineren Projekten, wie Ein-, Zwei, oder Mehrfamilienhausbauten, stetig zu. Im Kontext des Bauwesens meint der Begriff „Qualität“ eine positiv bewertete, technische Beschaffenheit eines Gebäudes. Durch die baubegleitende Qualitätsüberwachung kann aber auch die gestalterische und architektonische Qualität sichergestellt werden. Einen Teilbereich der baubegleitenden Qualitätsüberwachung stellt die Überprüfung der Fassadenarbeiten dar, welche sowohl technische wie auch gestalterische Aspekte umfasst. Um dem Generalunternehmer und Bauherrn Zeit und Kosten zu sparen, strebt der Sachverständige, der eine baubegleitende Qualitätsüberwachung durchführt, die Vermeidung von Baumängeln, Qualitäts- und Wertminderungen ebenso an wie die Minimierung des Fehlerrisikos. Um eine fortlaufende Steigerung der Qualität und der ausführenden Firmen zu ermöglichen, wird der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes berücksichtigt.
Gutachten Fassade
Möglichst bevor eine neue Baumassnahme in Angriff genommen wird, sollte durch die häufig angewendete Methode des privaten Beweissicherungsverfahrens die Dokumentation des Zustandes von umliegenden Gebäuden und Grundstücken erfolgen. Solche, vor Beginn grösserer Bauaktivitäten zu erstellenden, Zustandsfeststellungen von Baulichkeiten und Grundstücken in Form von schriftlichen Protokollen, sind nicht standardisiert und besitzen keine besondere Form. Daher kann jeder Ausschreibende bzw. Anbieter derartiger Gutachten frei entscheiden, welche prophylaktischen Massnahmen, welcher Art und Umfang zur späteren potenziellen Beweisführung gewählt werden. Die Tatsache, dass keine formalen Strukturen und Schemata mit Verankerung in den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegen, birgt Vor- und Nachteile. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass erfahrene Gutachter und Bausachverständige, deren Domäne dieses Fachgebiet ist, eine optimal angepasste Form der Beweissicherung in Art und Umfang spezifisch objektorientiert auf jeden Einzelfall entwickeln können. Vor allem bei schadensträchtigen oder Grossprojekten empfiehlt sich diese Vorgehensweise. Dies war der Grund, warum ich mich als zertifizierter und geprüfter Sachverständiger, sowie als Gipser- und Stuckateurmeister mit langjähriger Erfahrung, entschieden habe, diesen Bereich anzubieten. Dadurch, dass wir innerhalb unseres Teams auch auf unser Labor und Statiker zurückgreifen können, erhalten wir zuverlässige Aussagen.
Haftungsquotierung von Baumängeln
Kommt es durch eine oder mehrere am Bau beteiligten Personen zu einem Fehler, ist die Haftungsquotierung von Baumängeln und des Kostenverteilers auf technische Sicht dringend erforderlich. Mittels der Haftungsquotierung durch einen Sachverständigen wird ein wichtiger, konstruktiver Beitrag zur aussergerichtlichen Streitbeilegung geleistet oder – im Optimalfall – eine Streitvermeidung erreicht. Ob dieser Fehler bereits zu einem (Bau-)Schaden geführt hat oder nicht, ist dabei unerheblich. Ein solcher Fehler ist juristisch und im Regelfall immer als Mangel zu bewerten, für den mindestens einer der am Bau Beteiligten nachvollziehbar verantwortlich ist und deshalb finanziell haftbar gemacht werden kann.
Naturstein
Naturstein, der richtig bzw. bei Mängelerscheinung rechtzeitig behandelt wird, hält länger als einer, der nicht professionell bearbeitet wurde. Eine nicht sachgerechte Maßnahme – sei es die falsche Reinigung oder Festigung, die falsche Hydrophobierung oder ein ungeeigneter Anstrich – vergrößern in der Regel den Schadensumfang und führen zum Verlust wertvoller Substanz. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Sollten bei Ihnen Unstimmigkeiten bei bereits durchgeführten Arbeiten auftreten, helfen wir Ihnen auch gerne mit der Erstellung eines Gutachtens weiter.
Neutrale Sachverständige für Bauschäden und Baumängel
Mit allen Handlungen, sowieso falls der Sachverständige oder Gutachter davon ausgehen muss, dass seine gutachterlichen Stellungnahmen (Bauexpertisen) Dritten vorgelegt werden, soll erreicht werden, dass eine Täuschung durch die Vertretung wirtschaftlicher Interessen vermieden wird. Aus diesem Grund sollte im Abschluss von Analysen der Hinweis enthalten sein, dass keine wirtschaftlichen Interessen vertreten werden, sondern geschützt werden sollen um eine Mängelaufklärung sowie Schadensbeseitigung anzustreben.
Putz
Der Putz stellt im Altbau, an Denkmalen und leider auch bei Neubauten häufig ein ernstzunehmendes Problem dar, welches durch eine oft nicht sachgemäß angegangene und/oder fehlerhafte Bearbeitung hergerufen wird. Mit unserer professionellen Beratung und Hilfe wird der Putz bei Ihrem Projekt garantiert zu keinem belastenden Thema! Sollten bei Ihnen Unstimmigkeiten bei bereits durchgeführten Arbeiten auftreten, helfen wir Ihnen auch gerne mit der Erstellung eines Gutachtens weiter.
Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten
Für ein Gerichtsgutachten werden wir direkt vom Gericht zu einem Thema beauftragt, das unserem Fachgebiet unterliegt. Unsere Verbandszertifizierung gewährleistet dabei die hohe gerichtliche Qualifikation, um in Schrift und Form der Sachlage und Aufgabe gerecht zu werden. Das Privatgutachten umfasst allgemein alle Gutachten, die nicht von einem Gericht in Auftrag gegeben werden. Unsere Auftraggeber können sein: Versicherungen, Fachfirmen oder Privatpersonen. Dazu gehört auch das Schiedsgutachten. Hier sind die Parteien des Rechtsstreits die Auftraggeber.
Qualitätskontrolle an Fassaden mit Wärmedämmverbundsystem
Geld für Experten, die während der Bauphase eine Qualitätskontrolle für Fassaden mit Wärmedämmverbundsystem durchführen, wird immer öfter, aber dennoch von zu wenigen Auftraggebern und Bauherrn, ausgegeben. Gleichwohl dass bekannt ist, dass hier jährlich die meisten Mängel und Schäden entstehen. Ein Augenmerk wäre hier jedoch sinnvoll, weil man bedenken muss, welche Anforderungen man an die Fassade stellt und wie viele Details zur Lebensdauer beitragen müssen. Denn Bewertungen von Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen zeigen in der Praxis erschreckende Ergebnisse auf. Die Verwendung von zu wenig Dübeln, zu dünne Putzschichten, keine Fugendichtbänder, fehlender Kapillarschnitt an Sockeldetails, etc. Im Nachhinein wird dann der Bauleiter bei den Schadensfällen meist in die Verantwortung für mangelnde Überwachung genommen.
Sachverständiger-Grundsatz
„Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man unterlässt.“ wird somit sehr schnell ein Himmelfahrtskommando für Sachverständige. Aufgrund von Gesetz, Rechtsverordnung, Regel der Baukunde oder Fachvorschrift, sind die Ziel- und sonstigen Aufgabenerfüllungspflichten bestehende Verpflichtungen ein konkretes Ziel zu erreichen oder eine Auflage zu erfüllen, oft ähnlich. Die Zielerfüllungspflicht gibt lediglich das Ziel vor, das erreicht werden soll. Bei der Aufgabenerfüllungspflicht ist neben dem Ziel, der Weg zur Erreichung des Ergebnisses in unterschiedlichem Umfang, immer die Arbeit des Sachverständigen zu unterstreichen. Risiken oder der Hinweis auf weitere Analysen müssen ebenso klar formuliert werden wie nicht eindeutige Ergebnisse.
Sachverständige für Bauschäden und Baumängel
In unserem Berufskreis gibt es viele Kollegen, die Ihre Aufgaben durch Geschäftsgehabe einseitig wahrnehmen, obwohl Sachverständige für Bauschäden und Baumängel das Prinzip mit sich tragen sollten, Schaden abzuwenden. Nicht selten erleben wir die Suche nach Mängeln und Schäden an gewerksüberschneidenden Fachdisziplinen mit dem Trick, dem Bauherren einen Mehrwert und geänderte Ausführung zu verkaufen. Daher können zwei oder drei Meinungen eine technische Beurteilung sogar interessant gestalten. Der Bauherr sollte sich darauf verlassen können, dass er eine ordnungsgemässe Handwerksleistung bekommt und nicht hinterher durch Änderung des Details im Schadenfall so getäuscht werden kann, dass er seinen eigenen Schaden bezahlen muss.
Sachverständiger für Gipserarbeiten
Obwohl der Begriff „Sachverständige für Gipserarbeit“ kein geschützter Begriff ist, werden dennoch Gutachten und sogenannte Expertisen für Wärmedämmverbundsysteme an Fassaden angeboten. Daher ist die Qualitätskontrolle von Sachverständigen für Gipserarbeit genauso kritisch zu prüfen, wie die Qualitätskontrolle bei der Ausführung von Gipserarbeiten. Denn es kann nur gewährleistet werden, dass man die Sünden am Gewerk „Gipserarbeit“ kennt, wenn man ausser Materialverständnis auch praktische Erfahrung vorweisen kann. Die Grenze der Standardsicherheit zu kennen ist eine wichtige Grundlage bei der Beurteilung der Expertisen und Gutachten, denn nur so kann der Auftraggeber darüber informiert werden, inwieweit sich die Lebensdauer durch die Mängel an den Gipserarbeiten verkürzt.
Sachverständiger für Fassaden mit Wärmedämmverbundsystem
Obwohl der Begriff „Sachverständige für Wärmedämmverbundsystem“ kein geschützter Begriff ist, werden dennoch Gutachten und sogenannte Expertisen für Wärmedämmverbundsysteme an Fassaden angeboten. Daher ist die Qualitätskontrolle von Sachverständigen für Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen genauso kritisch zu prüfen, wie die Qualitätskontrolle bei der Ausführung von Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen. Denn es kann nur gewährleistet werden, dass man die Sünden am Gewerk „Fassade mit Wärmedämmverbundsystem“ kennt, wenn man ausser Materialverständnis auch praktische Erfahrung vorweisen kann. Die Grenze der Standardsicherheit zu kennen ist eine wichtige Grundlage bei der Beurteilung der Expertisen und Gutachten, denn nur so kann der Auftraggeber darüber informiert werden, inwieweit sich die Lebensdauer durch die Mängel an den Fassaden mit Wärmedämmverbundsystem verkürzt.
Sanierungsberatung
Eine Altbausanierung verursacht Kosten, vor allem wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt. Mit unserer Hilfe lassen sich im Altbaubereich an der richtigen Stelle Kosten sparen. Außerdem machen wir Sie innerhalb unserer Sanierungsberatung auf bauphysikalische Notwendigkeiten aufmerksam. Lesen Sie dazu auch: Denkmalpflege.
Schadensschätzung und Analyse
Sind irgendwo Mängel aufgetreten, hat Ihr (Bau-)objekt einen Schaden erlitten oder vermuten Sie es? Wir analysieren Mängel – ggf. auch mithilfe von Messungen und Laborwerten – und berechnen daraufhin die Schadenshöhe und deren Folgekosten.
Türen und Fenster
Fenster und Türen sind (neben Toren, Sonnen- und Insektenschutz) Bauteile, die unterschiedliche oder zusammenhängende Eigenschaften, wie z. B. Energieeinsparung und Einbruchhemmung haben können. Sie sind nur dann wirklich wirksam, wenn sie auch richtig montiert werden. Damit diese Eigenschaften also ihre komplette Funktion aufweisen können und potenzielle Schäden vermieden werden, bedarf es einer sehr genauen Planung. Wir unterstützen Sie bei der Planung, Ausführung und Abnahme für dieses Gewerk. Sollten bei Ihnen Unstimmigkeiten bei bereits durchgeführten Arbeiten auftreten, helfen wir Ihnen auch gerne mit der Erstellung eines Gutachtens weiter.
Umweltverschmutzung
Die leider nach wie vor ansteigende Umweltverschmutzung ist ein erheblicher Grund, warum selbst Baustoffe, die früher Jahrhunderte hielten, heute schnell zerstört werden. Wir helfen Ihnen, diese Einflüsse vor Ort aufzuzeigen und – sofern machbar – Maßnahmen zu ergreifen, die den Prozess verhindern oder verlangsamen.
Wildschadensschätzer im Feld
Wildschäden in der Landwirtschaft sind gemäß § 29 BJG ersatzpflichtig! Die Voraussetzung der Ersatzpflicht ist, dass der Schaden durch gesetzlich vorgegebenen Wildarten verursacht wurde. Dies betrifft Schalenwild (Schwarz-, Reh- ,Rot-, Dam-, Gams-, Muffel-, Sika-, Steinwild, Elch, Wisent), Wildkaninchen (nicht Feldhasen) und Fasanen (nicht Wildtauben etc.) oder je nach Vereinbarung im Pachtvertrag, wenn die betroffenen Flächen zum Jagdbezirk zählen.
 
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